Die Ryuko-Gedächtnishalle und die ehemalige Ryuko-Kawabata-Residenz wurden als landesweit registrierte materielle Kulturgüter (Gebäude) registriert.
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Mit der offiziellen Mitteilung vom 2024. März 3: „Ehemaliges Hauptgebäude und Mitteltor der Ryuko Kawabata-Residenz“ (erbaut 6), „Ehemaliges Butsuma-Gebäude der Ryuko Kawabata-Residenz“ (erbaut 26), „Ehemalige Buddha-Halle der Ryuko Kawabata-Residenz“ (erbaut um 30), „Old Ryuko Kawabata Residence Painting Room“ (erbaut 30) und „Ryuko Memorial Hall“ (erbaut 13) wurden als national registrierte materielle Kulturgüter (Gebäude) registriert. Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, das Museum in Zukunft noch stärker bekannt zu machen.